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Förderung des Wohnungsbaus in Orts- und Stadtkernen


Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz.

Allgemeine Beschreibung

Mit diesem Förderprogramm möchte die Landesregierung die Aufwertung der Ortszentren in ganz Rheinland-Pfalz unterstützen.

In den Orts- und Stadtzentren sollen Angebote für junge Familien, Singles und die Generation 50+ geschaffen werden, um den neuen Anforderungen einer modernen Gesellschaft gerecht zu werden und eine soziale Durchmischung zu erreichen.

Bezuschusst werden Bau- und Modernisierungskosten, Vorbereitungsmaßnahmen wie Planungs- oder Wettbewerbskosten, Moderation, Abrisskosten und Maßnahmen im Wohnumfeld.
Wer kann eine Förderung erhalten?

  • Junge Familien mit und ohne Kinder
  • Alleinerziehende Mütter und Väter
  • Ältere Menschen
  • Singles

Förderungshöhe:

bis zu 250 Euro je m² Wohnfläche (auch Gemeinschaftsflächen), jedoch nicht mehr als 40% der förderfähigen Kosten.

Voraussetzungen:

1. Miet- und Genossenschaftswohnungen

  • Festlegung einer Mietobergrenze für die Dauer von 10 Jahren
    5,15 Euro/m² Mietenstufe 5 und 6
    4,85 Euro/m² Mietenstufe 4
    4,65 Euro/m² Mietenstufe 1, 2 und 3

Die Zulässigkeit von Mieterhöhungen wird in der Förderzusage geregelt.

2. Selbstgenutztes Wohneigentum

  • Eigentümer dürfen die Einkommensgrenze des § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes um nicht mehr als 60% übersteigen.
  • Das Wohneigentum ist für die Dauer von 10 Jahren an den geförderten Eigentümer gebunden.

Förderungsausschluss:

Die Förderung wird nur gewährt, wenn die Kosten nicht bereits im Rahmen der Städtebauförderung, der Dorferneuerung oder der sozialen Wohnraumförderung berücksichtigt wurden.

Nicht gefördert werden Maßnahmen, deren Bau bereits begonnen oder für die bindende Verpflichtun-gen (z. B. Darlehensverträge) eingegangen wurden, bevor die Förderzusage erteilt ist. Das Ministe¬rium der Finanzen kann in begründeten Fällen in den vorzeitigen Baubeginn oder vorzeitigen Ver-tragsabschluss einwilligen.

Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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