Zuständige Behörden
Für eine Beratung und die Beantragung einer forstlichen Förderung wenden Sie sich an das jeweils zuständige Forstamt als untere Forstbehörde. Die Kontaktdaten können Sie unter Landesforsten Rheinland-Pfalz einsehen.
Allgemeine Beschreibung
Sie möchten in Ihrem Wald eine forstliche Maßnahme durchführen und wollen wissen, ob es hierfür eine finanzielle Förderung gibt?
Das Land Rheinland-Pfalz fördert unter Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union ein breites Spektrum forstlicher Maßnahmen. Das Förderangebot erstreckt sich von der Neuanlage von Wald über die Erneuerung und Stabilisierung naturnaher Wälder, die Bodenschutzkalkung, den forstlichen Wegebau, bis hin zur Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und der Beseitigung kalamitätsbedingter Schäden.
Ziel der Förderung von körperschaftlichen und privaten Waldbesitzern ist es, den in Rheinland-Pfalz gelegenen Wald in der Gesamtheit und Gleichwertigkeit seiner Wirkungen nachhaltig zu erhalten, zu schützen und erforderlichenfalls zu mehren.
Rechtliche Grundlagen