Zuständige Behörden
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten ist oberste Landesbehörde für die Futtermittelkontrolle.Zuständig für die Durchführung der Futtermittelkontrolle ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) in Trier.
Allgemeine Beschreibung
Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 15 Mrd. Euro (2008) das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Bedarf an Futtermitteln liegt bei ca. 69,6 Mio. Tonnen jährlich (Getreideeinheiten, 2007/08).
Die Futtermittelunternehmen sind insbesondere dafür verantwortlich, durch eine sorgfältige und qualitätsorientierte Erzeugung und Verwendung von Futtermitteln Gefahren für die menschliche und tierische Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden. Auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln finden risikoorientierte regelmäßige Kontrollen der amtlichen Futtermittelüberwachung statt. Diese zielen darauf ab sicherzustellen, dass die Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmen eingehalten werden.
Rechtliche Grundlagen