Zuständige Behörden
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd bzw. das Landesamt für Geologie und Bergbau für die im Land Rheinland-Pfalz befindlichen Bergbaubetriebe.
Allgemeine Beschreibung
Als Unternehmer bzw. Gewerbetreibender sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde unverzüglich eine Mitteilung zu erstatten
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Die Unterrichtung der Behörden über jeden Unfall und jede Betriebsstörung muss unverzüglich erfolgen, das heißt ohne schuldhafte Zeitverzögerung.
Ergänzungen
Die Unfallmeldung darf nicht mit der Unfallmeldung nach berufsgenossenschaftlichem Recht ( § 193 SGB VII Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls) verwechselt werden. Beide Pflichten stehen nebeneinander.