rlpDirekt - Ihre Bürgerplattform
Deutschlandfahne rlpdirekt Logo
Suche
  • Schriftgröße
  • VerkleinernNormalVergrössern

Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Eine Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung ist auch über den örtlichen Pflegestützpunkt möglich. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte dorthin.

Allgemeine Beschreibung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt hilft das Sozialamt bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können z. B. durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

Ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für vollstationäre Pflege besteht, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der besonderen persönlichen Situation nicht in Betracht kommt.

Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung ist, dass der Hilfesuchende wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens für mindestens 6 Monate dauernd der Hilfe bedarf. Der Hilfebedarf muss in erheblichem oder höherem Maße bestehen. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach Antragstellung bei der Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.

Die gesetzliche Pflegeversicherung sieht pauschale Leistungsbeträge für pflegebedingte Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege vor. Der monatliche Anspruch beträgt:

Pflegestufe I - erheblich pflegebedürftig (= einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für mindestens zwei Verrichtungen und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig): 1023,00 Euro

Pflegestufe II - schwer pflegebedürftig (= mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität zu verschiedenen Tageszeiten und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig): 1279,00 Euro

Pflegestufe III - schwerst pflegebedürftig (= Hilfe rund um die Uhr, auch nachts und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig):

1470,00 Euro / ab 2010: 1510,00 Euro / ab 2012: 1550,00 Euro
(Härtefall: 1750,00 Euro / ab 2010: 1825,00 Euro /ab 2012: 1918,00 Euro)

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
Verwandte Themen
Wo? (Stadt/Ort)
WO? (STADT/ORT)

Was? (Thema/Anliegen)
Was? (Thema/Anliegen)


Ihr gewähltes Anliegen:
Kontakt
Kontakt
Fachliche und technische Fragen, Anregungen, Beiträge - wir haben für alles ein offenes Ohr.
[mehr]