Zuständige Behörden
Verantwortlich sind die Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Allgemeine Beschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben, wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt erforderlich. Anzuzeigen sind:
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Die Anzeige der Heizölanlage muss rechtzeitig vor Baubeginn erfolgen.