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Zuständige Behörden

Verantwortlich sind die Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Allgemeine Beschreibung

Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben, wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt erforderlich. Anzuzeigen sind:

  • die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
  • die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) oder innerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie
  • alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage.

Rechtliche Grundlagen

Fristdauer

Die Anzeige der Heizölanlage muss rechtzeitig vor Baubeginn erfolgen.

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