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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde der Kommune.

Allgemeine Beschreibung

Unter Kampfmittel wird sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Granaten oder sonstige Munition, verstanden.

Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sind sie verpflichtet, dies unverzüglich zu melden.

Halten Sie Abstand zu dem Fund, um sich oder andere Personen nicht zu gefährden.

Ergänzungen

Der Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.

Weitere Informationen zum Thema „Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung“ erhalten Sie im Internetangebot der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.


Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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