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Zuständige Behörden

Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder Hilforganisation in Ihrer Gemeinde.

Für Notfälle wählen Sie den Notruf 112.  

Allgemeine Beschreibung

Aufgabenträger sind

  • die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
  • die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
  • die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
  • das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes. Das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ein Referat „Brand- und Katastrophenschutz“ eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz.

Weiterhin werden neben den Feuerwehren insbesondere die anderen Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Länderverband Hessen/ Rheinland/ Saarland) im Katastrophenschutz als unterstützende Facheinheiten eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf die Fachausbildung der rheinland-pfälzischen Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz eingerichtet.

Alle nicht polizeilichen Hilfeersuchen werden künftig von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert werden. Die Integrierten Leitstellen bilden damit einen einheitlichen Meldekopf.

Rechtliche Grundlagen

Ergänzungen

Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr ist insbesondere das "Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)" in Verbindung mit dem "Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentranport (RettDG)". Die einschlägigen Rechtsgrundlagen stehen auf der Homepage der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule zum Download bereit.

Vertiefende Informationen stellen neben den Feuerwehren und Hilfsorganisationen vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung:

  • Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur
  • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier,
  • Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz.

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