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Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes


Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Allgemeine Beschreibung

Wenn ein Fahrzeug auf einen neuen Halter in einem anderen Landkreis bzw. einer anderen kreisfreien Stadt umgeschrieben werden soll, muss ein Antrag bei der für den neuen Halter zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde gestellt werden. Die Beantragung kann persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Das Fahrzeug ist vorzuführen.

Bitte mitbringen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts (nicht älter als 3 Monate alt sein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Abmeldebescheinigung bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen
  • Versicherungsbestätigungskarte des Haftpflichtversicherers
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Prüfbescheinigung der letzten Abgasuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war, sowie bei den Fahrzeugarten, die nicht der Abgasuntersuchungspflicht unterliegen)

zusätzlich bei Beantragung:

  • durch Vertreter:
    Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
  • für Firmen (GmbH, AG, OHG):
    Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich), Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht des Geschäftsführers oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers
  • für Vereine:
    Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)

Kosten

Die Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Rechtliche Grundlagen

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Mitteilungspflichten bei Änderungen

Ergänzungen

Seit 1.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.

Seit 2007 kann für eine Privatperson das Fahrzeug nur noch auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden.


Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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