Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen der Föderalismusreform wurde die Gesetzgebungskompetenz für das Ladenschlussrecht auf die Bundesländer übertragen. Rheinland-Pfalz hat von dieser Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und im November 2006 ein neues Ladenöffnungsgesetz erlassen (LadöffnG).
Zwischenzeitlich wurde es durch die Rechtsverordnung der Landesregierung vom 13.05.2007 zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes ergänzt.
Allgemein zulässige Ladenöffnungszeiten für ALLE Verkaufsstellen in Rheinland-Pfalz (§ 3 LadöffnG; ebenso alle ff §§)
Als Verkaufsstellen nach dem Ladenöffnungsgesetz gelten:
Von diesen allgemeinen Ladenschlusszeiten gibt es zahlreiche Ausnahmen, welche abschließend im Ladenschlussgesetz geregelt sind
Rechtliche Grundlagen
Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz