Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen.
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