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Zuständige Behörden

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Allgemeine Beschreibung

Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).

Voraussetzungen:


Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen.




Dokumente

  • Todesbescheinigung mit Vermerk des Standesamts über Eintragung in das Sterbebuch; ansonsten Rückstellungsbescheinigung
  • Vorlage der Sterbeurkunde
  • Bei nicht natürlichem Tod muss die Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegen
  • Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung
  • evtl. Einbalsamierungsbescheinigung
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