Zuständige Behörden
Ansprechpartner für luftverkehrsrechtliche Genehmigungsfragen ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Allgemeine Beschreibung
Für die Teilnahme am Luftverkehr sind im Regelfall zahlreiche Genehmigungen und Erlaubnisse erforderlich. Dies gilt insbesondere auch für die Errichtung und den Betrieb von baulichen Anlagen des Luftverkehrs. Darüber hinaus sind vielfach Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz erforderlich.
Rechtliche Grundlagen
vielfältige internationale und bundesgesetzliche luftverkehrliche Bestimmungen