Zuständige Behörden
Die Anträge sind an die zentrale Anlaufstelle, das Service-Center des Landesamtes für Mess- und Eichwesen, in Bad Kreuznach zu richten.Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Allgemeine Beschreibung
Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz ist für den Vollzug von eichrechtlichen Vorschriften, Regelungen nach dem Medizinprodukterecht und von Vorschriften nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz zuständig.
Die Haupttätigkeit des Landesamtes bezieht sich auf den Vollzug des Eichgesetzes mit folgenden Zielen:
Die Tätigkeiten des öffentlichen Wägers und des Instandsetzers bedingen eine Genehmigung durch die Eichbehörde, die nach Antragsstellung beim Landesamt für Mess- und Eichwesen erteilt werden kann.
Bitte mitbringen
Dem Antrag für die Bestellung zum öffentlichen Wäger ist ein polizeiliches Führungszeugnis beizulegen.
Kosten
Für die Prüfung der Sachkunde für Wäger an öffentlichen Waagen fallen Gebühren in Höhe von 68,00 Euro an. Die öffentliche Bestellung kostet 41,00 Euro.
Die Anerkennung von Instandsetzungsbetrieben wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
Dokumente
Die Anträge können formlos gestellt werden.
Rechtliche Grundlagen