rlpDirekt - Ihre Bürgerplattform
Deutschlandfahne rlpdirekt Logo
Suche
  • Schriftgröße
  • VerkleinernNormalVergrössern

Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzrechts - und damit erste Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger - sind die unteren Naturschutzbehörden.
Deren Aufgaben nehmen die Kreisverwaltungen bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen wahr.

Allgemeine Beschreibung

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Verlust und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes sowie ein pfleglicher Umgang mit der Landschaft angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.

Rechtliche Grundlagen

Ergänzungen

Weitere Informationen zum Thema "Naturschutz in Rheinland-Pfalz" finden Sie auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten und beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
Verwandte Themen
Wo? (Stadt/Ort)
WO? (STADT/ORT)

Was? (Thema/Anliegen)
Was? (Thema/Anliegen)


Ihr gewähltes Anliegen:
Kontakt
Kontakt
Fachliche und technische Fragen, Anregungen, Beiträge - wir haben für alles ein offenes Ohr.
[mehr]