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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises.

Allgemeine Beschreibung

Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen.

Bitte mitbringen

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
  • ein aktuelles Lichtbild

Kosten

Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

Fristdauer

Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?

Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen den Ausweis zeitnah zugesandt.
Gelber Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.

Ergänzungen


Weitere Informationen unter Schwerbehindertenparkausweis (Allgemeines)

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