Zuständige Behörden
Anträge auf Akteneinsicht können bei der der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) in Berlin sowie in allen Außenstellen BStU eingereicht werden. Antragsformulare erhalten Sie bei allen Dienststellen der BStU persönlich oder auf telefonische Anfrage zugeschickt. Sie können sich den Antrag aber auch von der Internetseite der BStU herunterladen, siehe "Antragsformular" ,
Allgemeine Beschreibung
Jeder Einzelne hat das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob in den erschlossenen Unterlagen Informationen zu seiner Person enthalten sind. Ist das der Fall, kann er Auskunft, Einsicht in Unterlagen und Herausgabe von Unterlagen erhalten. Für Forschung, Presse, Rundfunk und Film (Medien) sowie Einrichtungen zur politischen Bildung können im Rahmen eines zulässigen Antrags ebenfalls Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zur Verfügung gestellt werden.
Rechtliche Grundlagen
Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG)