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Zuständige Behörden

Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Lernmittelfreiheit oder Schulbuchausleihe haben, an den zuständigen Schulträger (i.d.R. Verbandsgemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung oder privater Schulträger). Wer dies im Einzelfall ist, ist im Schulsekretariat zu erfahren.

Allgemeine Beschreibung

Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte kostenfrei (Lernmittelfreiheit – unentgeltliche Ausleihe). Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher, die über bis zu drei Schuljahre von einer Schülerin oder einem Schüler genutzt werden, gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (Ausleihe gegen Entgelt).
 
Eine Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für Schülerinnen und Schüler aller Klassen- und Jahrgangsstufen folgender Schularten und Bildungsgänge möglich:

  • Hauptschulen,
  • Realschulen,
  • Realschulen plus,
  • Gymnasien,
  • Kollegs
  • beruflichen Gymnasien,
  • Fachoberschulen an der Realschule plus,
  • Berufsfachschulen I oder II,
  • dreijährigen Berufsfachschule,
  • höheren Berufsfachsschulen oder
  • Berufsoberschule I oder II


An Grundschulen gibt es noch keine Schulbuchausleihe. Dort wird Lernmittelfreiheit bis zum Ende des Schuljahres 2011/2012 durch Ausgabe von Lernmittelgutscheinen gewährt. Die Ausgabe der Gutscheine ist ebenfalls an eine Einkommensgrenze gebunden.
 
Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahrs nehmen an einer einkommensunabhängigen und kostenfreien Ausleihe von Lernmitteln teil.

Bitte mitbringen

Bei der Schule sind die Antragsunterlagen für die Lernmittelfreiheit erhältlich. Der Antrag auf Lernmittelfreiheit ist an den Schulträger zu richten.

Für die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe ist kein schriftlicher Antrag erforderlich. Eine Anmeldung findet i.d.R. über die Internetplattform www.LMF-online.rlp.de statt. Falls Eltern keinen Internetzugang haben, können Sie sich an den Schulträger wenden. Er hält für die Unterstützung von Eltern bei der Anmeldung „Servicestellen“ bereit.

Kosten

Bei der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) fallen (auch an Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr) keine Gebühren für die Ausleihe von Lernmitteln an.

Bei der entgeltlichen Ausleihe ist die Gebühr abhängig von den ausgeliehenen Schulbüchern. Für ein einjährig verwendetes Schulbuch wird eine Gebühr von einem Drittel des Ladenpreises erhoben. Für ein zwei- oder dreijährig verwendetes Schulbuch fällt eine Gebühr von einem Sechstel des Ladenpreises pro Schuljahr an.

Rechtliche Grundlagen

Die relevanten Rechtsgrundlagen sind § 70 des Schulgesetzes und die Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln. Nichtamtliche Lesefassungen beider Rechtsgrundlagen finden Sie hier:

Fristdauer

Abgabefrist für das Antragsformular zur Beantragung von Lernmittelfreiheit ist jeweils der 15. März für das folgende Schuljahr. Verspätet eingegangene Anträge dürfen in begründeten Fällen durch den Schulträger angenommen und bearbeitet werden.

Die Anmeldefrist für die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe ändert sich von Jahr zu Jahr und ist abhängig vom Termin der Sommerferien. Die aktuellen Fristen sind jeweils im Internet unter www.LMF-online.rlp.de einsehbar.

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