Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an das für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Amt für soziale Angelegenheiten.
Allgemeine Beschreibung
Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten aufgrund dieser Feststellung Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie schriftlich die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Oder Sie besitzen bereits einen Schwerbehindertenausweis, dessen Gültigkeit in Kürze abläuft oder inzwischen abgelaufen ist? Dann müssen Sie die Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises beantragen.
Bitte mitbringen
Zur Ausweisausstellung wird ein aktuelles Passfoto benötigt.Für die Verlängerung vergessen Sie bitte nicht Ihren Schwerbehindertenausweis.
Kosten
keine
Dokumente
Die Beantragung der Ausstellung bzw. Verlängerung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen erfolgen oder unter Zuhilfenahme der Formanträge.
Rechtliche Grundlagen