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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (gebührenfrei) oder beim Notar (gebührenpflichtig).

Allgemeine Beschreibung

Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Dies muss öffentlich beurkundet werden. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Hinweis:
Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.

Bitte mitbringen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis

Rechtliche Grundlagen

§ 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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