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Zuständige Behörden

Wenn Sie Ihren Sozialversicherungsausweis verloren haben, müssen Sie ihn bei Ihrer Krankenkasse neu beantragen.

Allgemeine Beschreibung

Wer in Deutschland eine Beschäftigung ausübt, erhält von seinem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis. Darauf sind der Name und die Sozialversicherungsnummer eingetragen.

Den Ausweis müssen Sie bei Ihrem jeweiligen Arbeitgeber hinterlegen. Damit wird Ihnen bescheinigt, dass Sie legal in Deutschland arbeiten und die Sozialleistungen, die Ihr Arbeitgeber zahlt − zum Beispiel die Beiträge für die Rentenversicherung - Ihnen tatsächlich auch zustehen.

Weitere Informationen zum Sozialversicherungsausweis und zur Rente finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Rechtliche Grundlagen

§ 18h SGB IV

Ergänzungen

Die Ausstellung und die Inhalte des Sozialversicherungsausweises, der private und behördliche Umgang mit dem Dokument sowie Vorlagepflichten sind bundesrechtlich im § 18h SGB IV geregelt. Die Länder haben keinerlei Spielraum hinsichtlich der Gestaltung des Ausweises und der mit seiner Verwendung verbundenen Pflichten.


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