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Kreis Südliche Weinstraße - Allgemeine Kontaktinformationen
  • Postadresse:
    An der Kreuzmühle 2
    76825 Landau


Telefon: 06341 9400
Fax: 06341 940221
E-Mail:
Internet: http://www.suedliche-weinstrasse.de

Detaillierte Lebenslage START

Allgemeine Beschreibung

Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

Rechtliche Grundlagen

Ergänzungen

Nach dem Tierseuchengesetz können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.


siehe auch Tierseuchenkasse

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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