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Zuständige Behörden

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

 

Allgemeine Beschreibung

Das Umsatzsteuergesetz sieht zahlreiche Steuerbefreiungsvorschriften vor.

Von der Umsatzsteuer befreit werden können:

  • kulturelle Einrichtungen sowie



  • allgemein bildende und berufsbildende Einrichtungen

wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen.

Notwendig ist eine entsprechende Bescheinigung des Landes.

 

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