Zuständige Behörden
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Allgemeine Beschreibung
Das Umsatzsteuergesetz sieht zahlreiche Steuerbefreiungsvorschriften vor.
Von der Umsatzsteuer befreit werden können:
wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen.
Notwendig ist eine entsprechende Bescheinigung des Landes.