Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit Beratung.
Allgemeine Beschreibung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.