Zuständige Behörden
Beratung und Verbraucherinformationen finden Sie bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und beim Rheinland-Pfälzischen Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Zuständig für die Lebensmittelüberwachung sind die jeweiligen Behörden bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten.
Allgemeine Beschreibung
Mit dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 1. Mai 2008 sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder grundsätzlich verpflichtet, Ihnen Informationen zu gewähren. Das bedeutet, dass Sie mit einem schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde vorhandene Informationen über Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein erhalten können.
Ihr Anspruch auf Erhalt von Informationen für Jedermann umfasst dabei:
Kosten
Es werden kostendeckende Gebühren erhoben, die für jeden Einzelfall je nach Aufwand berechnet werden.Für Auskünfte über Verstöße im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 VIG werden keine Gebühren erhoben.Für die Prüfung eines Antrags, der abgelehnt wird, werden Gebühren berechnet.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)