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Zuständige Behörden

Verkehrswertgutachten erstellen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen des Landes Rheinland-Pfalz. Verkehrswertgutachten werden auch von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erarbeitet.

Allgemeine Beschreibung

Wenn Sie z.B. im Rahmen von Kaufverhandlungen oder Familienrechtsangelegenheiten (Erbauseinandersetzungen) den Verkehrswert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Rechts am Grundstück benötigen, können Sie diesen im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens ermitteln lassen.
Der Verkehrswert ist als ein Marktwert definiert, der zum Zeitpunkt seiner Ermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Voraussetzung
Eine Verkehrswertgutachten wird auf Antrag erstellt. Antragsberechtigt sind u. a. die Eigentümerinnen und Eigentümer, ihnen gleichgestellte Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist.

 

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