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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Kreiswehrersatzamt.

Allgemeine Beschreibung

Zur Verwendung der Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe oder zur Hilfeleistung bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall nach Artikel 35 des Grundgesetzes kann ein gedienter Wehrpflichtiger herangezogen werden, soweit er sich schriftlich dazu bereit erklärt hat, diese "Hilfeleistungen im Innern" zu leisten.

Rechtliche Grundlagen

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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