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Zuständige Behörden

Für die Zulassung einer Abweichung von einem Ziel des Landesentwicklungsprogramms ist das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (Mainz) als oberste Landesplanungsbehörde zuständig.

Für die Zulassung einer Abweichung von einem Ziel eines regionalen Raumordnungsplans wenden Sie sich an die oberen Landesplanungsbehörden

  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) bzw.
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße).

Allgemeine Beschreibung

Zielabweichungsverfahren ist ein Verfahren, um im Einzelfall eine Abweichung von einem Ziel des Landesentwicklungsprogramms oder eines regionalen Raumordnungsplans zulassen zu können, wenn die Abweichung aufgrund veränderter Tatsachen oder Erkenntnisse unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und das Landesentwicklungsprogramm oder der regionale Raumordnungsplan in seinen Grundzügen nicht berührt wird.

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