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Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an die

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Lohnstelle ausländische Streitkräfte (ADD-LaS)

Europaallee 7, 67657 Kaiserslautern
Telefon +49 631 842-0

Allgemeine Beschreibung

Die amerikanischen und französischen Stationierungsstreitkräfte in Deutschland beschäftigen derzeit rund 18.000 zivile Arbeitnehmer (Zivilbeschäftigte).

Für die Zivilbeschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften gelten u.a. der Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV AL II), der Tarifvertrag zur Sozialen Sicherung (TV SozSich / TaSS) sowie der Tarifvertrag über Rationalisierungs-, Kündigungs- und Einkommenschutz (Schutz.TV).

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Entgeltabrechnung der Zivilbeschäftigten bei den amerikanischen und französischen Stationierungsstreitkräften dem Land Rheinland-Pfalz übertragen.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD-LaS) ist für die Berechnung und Auszahlung von Leistungen nach dem TV AL II und dem TV SozSich zuständig.

Rechtliche Grundlagen

Artikel 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS)

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